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BGH, 21.07.1964 - 1 StR 255/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen schweren Diebstahls im Rückfall unter Einbeziehung zweier erkannter Strafen - Anrechnung der verbüßten Untersuchungshaft und Strafhaft - Anordnung der Sicherungsverwahrung - Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Wahlfeststellung zwischen einem in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59
Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'
Auszug aus BGH, 21.07.1964 - 1 StR 255/64
Da damit die vom Landgericht Giessen ausgesprochene Gesamtstrafe weggefallen war (das hat die Strafkammer auch ausdrücklich ausgesprochen), entfiel die neben dieser Gesamtstrafe angeordnete Polizeiaufsicht, weil sie auf Grund einer Ermessensentscheidung des Landgerichts verhängt war (BGHSt 14, 38; RGSt 75, 213). - BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.07.1964 - 1 StR 255/64
Darin liegt, vor allem angesichts der Tatsache, daß der Angeklagte bei der Tat vernünftig und planmäßig vorging und diese selbst ihm nicht wesensfremd, sondern persönlichkeitseigen war, kein Rechtsfehler (Urt. des BGH v. 4. Oktober 1960 - 1 StR 381/60).
- BGH, 14.11.1967 - 1 StR 496/67
Revision gegen einen Ausspruch über die Zulässigkeit der Polizeiaufsicht - …
Das gleiche gilt bei der Auflösung einer Gesamtstrafe und Einbeziehung der erkannten Einzelstrafen in eine neue Gesamtstrafe ( BGH 1 StR 255/64 vom 21. Juli 1964).